§1

ziel des kegelclubs sind regelmäßige kegelabende (14-täglich), geselligkeit sowie gemeinsame unternehmungen.



§2

der clubname lautet: BEBENDE KEGEL



§3

51% aller aktiven mitglieder sind beschlussfähig. jeder kann eine außerordentliche versammlung einberufen. bei einer versammlung sind 51% aller mitglieder beschlussfähig. ist bei einer versammlung eine entscheidung getroffen worden, kann diese nur durch eine jahreshauptversammlung widerrufen werden.



§4

jedes mitglied verpflichtet sich zur pünktlichen teilnahme an den kegelabenden. im falle der abwesenheit ist die unter §11 angegebene gebühr zu entrichten. wobei zu unterscheiden ist, ob entschuldigtes oder unentschuldigtes fehlen vorliegt.

in sonderfällen kann der beitrag durch den kegelclub, für ein mitglied gesondert festgelegt werden. diese regelung gilt bis zum zeitpunkt, an dem die vom mitglied vorgetragenen gründe entfallen.

ist es einem mitglied aufgrund von vollzeitschule, wehr- bzw. zivildienst nicht möglich, an kegelabenden teilzunehmen, verringert sich der beitrag auf € 3,50. dieser beitrag ist ein mindestbeitrag, der nach dem ermessen des betreffenden erhöht werden kann.



§5

fehlt ein mitglied fünf mal hintereinander unentschuldigt, kann sein ausschluss von jedem anderen mitglied gefordert werden. das dann ausgeschlossene mitglied kann keine ansprüche geltend machen, gleich welcher art. scheidet ein mitglied auf eigenen wunsch aus dem club aus, hat es ebenfalls keinerlei ansprüche.



§6

die mitgliederzahl ist auf max. 12 personen begrenzt. zusätzlich können an jedem kegelabend gastkegler teilnehmen.



§7

um in den club aufgenommen zu werden, müssen die betroffenen personen an mindestens fünf kegelabenden teilgenommen haben. über die aufnahme wird mit mehrheitsbeschluss entschieden.



§8

wer nicht an veranstaltungen des kegelclubs teilnimmt, hat keinen anspruch auf ersatzleistungen.



§9

personenwahlen werden in geheimer wahl durchgeführt.

der vorsitz des kegelklubs wird jährlich gewechselt. die nachnamen in alphabetischer sortierung geben die rotation vor. ausgenommen ist der kassierer.

die amtszeit beginnt bzw. endet nach der jahreshauptversammlung.

der kassierer muss nach einem rücktritt oder einer abwahl neu gewählt werden.



§10

mitglieder die nicht an mindestens 51% aller kegelabende teilgenommen haben, fallen aus der wertung des jahresbesten heraus.



§11

gebühren

• aufnahmegebühr (einmalig) - € 10,00
• beitrag pro kegelabend (fix) - € 7,00
• entschuldigtes fehlen (beitrag) - € 7,00
• unentschuldigtes fehlen - € 10,00
• trunkenheit - € 7,00 + kegelverbot und runde ausgeben
• pudel - € 0,10
• neunen - € 0,05
• kranz - € 0,50
• schärpe - € 0,25
• bidi verloren - € 5,00
• orden vergessen - € 1,00 je orden, max. € 2,00 pro abend
• bidi nicht dabei - € 2,50